Wird die Vertretung nach Statusgruppen der Realität an Hochschulen gerecht oder sind andere (demokratischere) Modelle denkbar?

von Dr. Andreas Keller

Die Idee der modernen Gruppenhochschule ist ein historischer Kompromiss. In der alten Ordinarienuniversität war die akademische Selbstverwaltung das Privileg der ordentlichen Professoren. Als in den sechziger Jahren des 20. Jahrhunderts Studierende und AssistentInnen ihre Teilhabe an der Hochschulselbstverwaltung einforderten, wurde zeitweise eine radikale Reform diskutiert: Warum sollten nicht nach dem Prinzip „one person – one vote“ alle Mitglieder der Gemeinschaft der Lehrenden und Lernenden gleichberechtigt mitbestimmen?

Die Idee der Gruppenhochschule hat sich nach 1968 durchgesetzt, weil sie zwischen dem autokratischen Machtanspruch der Ordinarien und den weitergehenden Vorstellungen von einer demokratischen Hochschule lag. Die Gruppenhochschule war aber mehr als ein Formelkompromiss: Sie entwickelte ihre eigene politische Kraft, weil sie anerkannte, dass Hochschulselbstverwaltung im 20. Jahrhundert am besten als politischer Aushandlungsprozess organisiert werden konnte: Lehrende haben andere hochschulpolitische Interessen als Lehrende, WissenschaftlerInnen andere als ihre KollegInnen in Technik und Verwaltung. Diese Interessen über Statusgruppen sichtbar zu machen und zu einem tragfähigen Ausgleich zu bringen – das ist das uneingelöste Vermächtnis der Idee der Gruppenhochschule.

Ich spreche bewusst von einer Idee, denn Wirklichkeit wurde die Gruppenhochschule nie. Seit dem Hochschulurteil des Bundesverfassungsgerichts von 1973, erst recht seit dem In-Kraft-Treten des Hochschulrahmengesetzes 1976 gilt bundesweit der Grundsatz, dass in den Hochschulgremien eine Statusruppe, die ProfessorInnengruppe, alle anderen Statusgruppen überstimmen können. Darüber hinaus wurde die Gruppe der nichtwissenschaftlichen MitarbeiterInnen von vielen Entscheidungen komplett ausgeschlossen. Hinzu kam eine Beschneidung des Handlungsspielraums der Hochschulselbstverwaltung durch die Länder, deren Parlamente den Hochschulen im Details Stellenpläne und Budgets vorgaben und unliebsame Entscheidungen in der Studienreform oder bei Berufungen per Rechts- und Fachaufsicht kassierten.

Man kann mit Leidenschaft darüber diskutieren, ob die Gruppenhochschule der Weisheit letzter Schluss ist. Die GEW denkt schon lange über die starren Grenzen der guten alten Gruppenhochschule hinaus. In unserem wissenschaftspolitischen Programm von 2009 schlagen wir vor, die Urwahl einer Hochschulpräsidentin oder eines Hochschulpräsidenten auszuprobieren, bei der die Stimmen von Studierenden das gleiche Gewicht hätten wie die der ProfessorInnen. Wir brauchen mehr Rechte für die Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten und vergleichbare Strukturen für Studierende und KollegInnen mit Behinderungen, ausländische Hochschulmitglieder oder andere Gruppen strukturell benachteiligter Hochschulmitglieder, die in den herkömmlichen Gremien unter den Tisch fallen. Wir dürfen nicht nur über Gremienproporze debattieren, sondern müssen die demokratische Hochschule des 21. Jahrhunderts mit einer mehrdimensionalen Mitbestimmungsstruktur denken, in der auch die verfasste Studierendenschaft, die Personalvertretung, die Mitbestimmung von Gewerkschaften über Tarifverträge und informelle Formen der Partizipation durch Runde Tische oder partizipatives Management ihren Platz haben.

Aber: Bevor wir das Kind mit dem Bade ausschütten und die Gruppenhochschulen voreilig auf dem Müllhaufen der Geschichte entsorgen, sollten wir ihr eine Chance geben. Wie wäre es, wenn sich Lehrende, Studierende und MitarbeiterInnen auf Augenhöhe im Senat oder Konzil auf eine Hochschulleitung, einen Hochschulhaushalt und einen Hochschulentwicklungsplan verständigen müssten? Wie sähe die neuen Bachelor- und Masterstudiengänge aus, die ein viertelparitätisch zusammengesetzter Fakultätsrat auf den Weg gebracht hätte? Wir wissen nicht, wie die Idee der Gruppenhochschule in der Praxis funktionieren würde und in welche Richtung wir sie ggf. zeitgemäß weiterentwickeln müssten. Die Hochschulen habe heute ihre in den siebziger Jahren verlorene Autonomien wieder gewonnen, das Hochschulrahmengesetz hat seine Bindungswirkung verloren. Bevor der gewonnene Spielraum vollständig Hochschulräten und Akkreditierungsräten überlassen wird, ist es höchste Zeit, dass reformbereite Regierungen in den Ländern auf das Vermächtnis der Idee der Gruppenhochschule zurückkommen.

Zum Autor:

Dr. Andreas Keller ist seit 2007 Mitglied des Geschäftsführenden Vorstandes der und Leiter des Vorstandbereichs Hochschule und Forschung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW).

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