von Dr. Ernst Dieter Rossmann
Zunächst das Grundsätzliche: Auch eine akademische Ausbildung ist natürlich in der Regel eine berufliche Ausbildung. Das war im Übrigen schon in den Gründerzeiten der Universitäten so, nur dass sich damals die berufliche Rekrutierung eben ausschließlich auf den Führungsnachwuchs der Kirchen und des Staates bezog. Und spätestens der Bologna-Prozess hat den letzten Illusionisten der vermeintlichen reinen Forschungseinrichtung Universität klar gemacht, dass Universitäten natürlich berufliche Ausbildungseinrichtungen sind. Was an den Fachhochschulen im Übrigen anders gesehen wurde, weshalb es ja auch nur vernünftig ist, dass in der Bachelor-Master-Struktur der Unterschied dieser beiden Hochschultypen prinzipiell aufgegeben ist.
Und nun das Praktische:
- Wie steht es um die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und fortgesetzter wissenschaftlich-akademischer Qualifikation?
In Deutschland ist hier sehr viel aufzuholen. Wo sich in Skandinavien wie in Spanien bis über 30% der Hochschulteilnehmer beruflich vorqualifiziert haben, liegt Deutschland noch immer bei bescheidenen 5%. Die SPD möchte dies so nicht hinnehmen und hat hier jetzt mit Beharrlichkeit einen Durchbruch geschafft. Die KMK hat im September 2009 die Hochschulzugangsberechtigung beruflich Qualifizierter endlich konkreter geregelt. So können z.B. Handwerksmeister oder beruflich Qualifizierte mit vergleichbaren Fortbildungsabschlüssen die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung bekommen. Einen fachgebunden Hochschulzugang erhält man nach einem Eignungsfeststellungverfahren mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung und 3 Jahren Berufserfahrung (weitere Einzelheiten). Jetzt muss es noch um eine verbesserte Anrechnung von Vorqualifikationen gehen. Den Hochschulen wird diese soziale Durchmischung im Übrigen sehr gut tun. - Wie werden die Ausbildungsorte Berufsschule und Hochschule miteinander kombiniert und verschränkt?
Studienbegleitende Praktika im Studium hat es schon immer gegeben, genauso wie Praktiker als Lehrkräfte an den Hochschulen. Eine Dimension tiefer liegt die direkte Kombination eines beruflichen Bildungsabschlusses nach Berufsbildungsgesetz und einem akademischen Abschluss. Und damit die Kombination der Lernorte Betrieb und Hochschule. Was Berufsakademien vorgemacht haben, ist über duale Studiengänge an Fachhochschulen jetzt bis in die Universitäten vorgedrungen. Man muss kein Prophet sein, um vorauszusagen, dass diese Angebote in Zukunft nicht zuletzt im Nachwuchsinteresse der Wirtschaft noch deutlich ausgeweitet werden. Und schließlich wird auch das Bachelor-Master-System zu einer stärkeren Durchmischung der Ausbildungsorte Berufswelt und Hochschule führen, denn der Master soll und muss eben gerade nicht der Regelabschluss sein, sondern nach dem Bachelor Teil der akademischen Weiterbildung im Lebenslangen Lernen.
Ein Zwischenruf: Zu Firmenhochschulen von Coca-Cola bis VW sollen wir gleichwohl sehr kritisch Stellung nehmen. - Sind die staatlichen Bildungsfördergesetze auf die Flexibilisierung und Integration der beiden Ausbildungswelten schon vorbereitet?
Eindeutig nein! Wir haben jetzt eine Fülle von Finanzierungsmöglichkeiten: Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) für die duale Ausbildung, das BAföG für die schulische Ausbildung und das Studium. Wir haben das Meister-BAföG für Fortbildungen nicht-akademischen Niveaus. Wir haben die Aufstiegsstipendien für talentierte beruflich Qualifizierte, die studieren möchten. Aber was ist mit den Teilnehmern eines dualen Studiums? Was ist mit akademischen Aufstiegsfortbildungen? Weshalb wird der „Meister“ anders gefördert als der „Master“?
Hier müssen wir uns rechtzeitig Gedanken machen über ein Erwachsenenbildungsförderungsgesetz bzw. – wenn man noch weiter geht – ein Bildungsförderungsgesetz, welches die Finanzierung der Bildung von der KiTa bis zum Alter entsprechend regelt. Dabei muss die Aus- und Weiterbildung auch in Zukunft aus öffentlichen, betrieblichen und privaten Mitteln finanziert werden. Und für uns Sozialdemokraten gilt folgende Regel: 1) Je niedriger das schon vorhandene Bildungs- und Qualifikationsniveau und je höher die Benachteiligung, desto mehr Unterstützung vom Staat (Bund, Länder, Kommunen) als Korrektiv für mehr Chancengleichheit. 2) Je höher der betriebliche Nutzen, desto höher die finanzielle Beteiligung der Betriebe und Unternehmen. 3) Je höher der persönliche Gewinn und das persönliche Bildungsniveau, desto höher die Selbstbeteiligung des Individuums.
Nähere Informationen zum Erwachsenenbildungförderungsgesetz sind im Bericht der unabhängigen Expertenkommission „Finanzierung lebenslangen Lernens“ von 2004 zu finden: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/15/036/1503636.pdf .
Zum Autor:
Dr. Ernst Dieter Rossmann, MdB, ist bildungs- und forschungspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion.