These 2: Eine demokratische Hochschule gibt allen ihren Mitgliedern die gleichen Rechte auf Teilhabe und Mitbestimmung. Die Ausrichtung von Wissenschaft und Hochschule ist eine politische Auseinandersetzung. Homogene Interessen bei den Statusgruppen vorauszusetzen, wird dem nicht gerecht. Es gibt daher keine Trennung in verschiedene Statusgruppen.

Eine demokratische Hochschule folgt dem Prinzip, dass jedes Mitglied die gleichen Rechte auf Beteiligung an hochschulischen Entscheidungen erhält und jede Stimme, die bei hochschulischen Entscheidungen abgegeben wird, das gleiche Gewicht besitzt. Diskriminierung existiert an Hochschule nicht, stattdessen setzt sich das jeweils beste Argument durch. Die Entscheidungen, die in einer Hochschule gefällt werden, sind politische. Die Positionierung zu diesen verläuft nicht entlang von vermeintlichen Statusunterschieden, sondern entlang genereller Überzeugungen über ein Wissenschafts- und Hochschulsystem, zu dem sich alle Mitglieder der Hochschule mit gleichem Recht mittels Stimmgewicht äußern können müssen. Eine Statusgruppentrennung, wie sie als Kompromiss zwischen echter Demokratie und der überkommenen Ordinarienuniversität zweckmäßig war, muss überwunden werden. Sie unterstellt, dass ProfessorInnen, (wissenschaftliche) MitarbeiterInnen und StudentInnen homogene Interessengemeinschaften sind, was als konstruiert zurückzuweisen ist. In der Realität wird man feststellen, dass sich die Weltbilder und Betrachtungen der einzelnen Mitglieder nicht auf einen bestimmten Status oder eine bestimmte Funktion innerhalb einer Hochschule zurückführen lassen. Vielmehr differenziert sich die Gesamtheit der Mitglieder nach ähnlichen Sichtweisen auf Hochschule und Gesellschaft im Allgemeinen. Diesem Umstand kämen Wahlen auf Grundlage von politischen Konzepten mit Listen bestehend aus Mitgliedern aller Bereiche einer Hochschule wesentlich näher als Wahlen nach vermeintlichen Statusgruppen.

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