Von Jan Krüger
Wissenschaftliches Arbeiten und die Definition von Wissenschaft sind schwer zu definieren. Je nach Fachbereich und Wissenschaftsgebiet wird man auf unterschiedliche Versuche stoßen, den eigenen Gegenstand des Interesses zu beschreiben und zu erklären. Die Frage nach dem einenden, verbindenden Element wird immer den Anspruch an Wahrheit berücksichtigen müssen. Die Verankerung der Freiheit von Forschung und Wissenschaft im Grundgesetz ist nicht zuletzt der Ausdruck, dass der Wahrheitsanspruch von Wissenschaft nicht durch die Steuerung eines anderen gesellschaftlichen Teilsystems wie dem Staat instrumentalisiert werden darf.
Doch ist Wissenschaft allein der Wahrheit verpflichtet? Darf Wissenschaft im Auftrag des Fortschritts alles erforschen und jegliche Methodik anwenden, wenn dies dem Erkenntnisgewinn und der Erklärung von Sachverhalten dient? Diese Fragen zu stellen heißt sich der Beziehung zwischen Wissenschaft und Gesellschaft zu widmen.
Jede Forschung – und das sei hier die These – existiert nicht nur im viel kritisierten Elfenbeinturm, sondern kann und wird in irgendeiner Form in der Gesellschaft verwertet. Verwertet meint in diesem Zusammenhang nicht nur eine rein wirtschaftliche Verwertung, sondern soll vielmehr auf die Nutzung von Forschung durch die Gesellschaft oder gesellschaftliche Akteure hinweisen. Darüber hinaus sind WissenschaftlerInnen Mitglieder der Gesellschaft, die ihre Fragestellungen nicht vollkommen losgelöst von ihrer gesellschaftlichen Stellung, ihrer Interaktion mit anderen und ihrer Sozialisation gewinnen.
Zieht man nun konkrete Beispiele heran – wie die Erforschung neuer Waffensysteme – zeigt sich auf der einen Seite, wo die Verantwortung von Wissenschaft im Spiegel der Zielsetzung von Forschung liegt (Waffensysteme können dazu genutzt werden, Kriege zu führen und Menschen zu töten). Konkrete Beispiele auf der anderen Seite zeigen aber auch, dass vermeintlich neutrale Forschungsergebnisse zweckentfremdet werden können. Gerade im Komplex Grundlagenforschung lässt sich nicht immer zweifelsfrei sagen, wozu Forschungsergebnisse dienen können. Die Rolle der theoretischen Physik bei der Entwicklung der Atombombe mag hierzu ein geeignetes Beispiel sein, genauso wie Genforschung bei der nicht von vornherein erkennbar ist, ob diese später zum Heilen von Krankheiten eingesetzt wird oder zur Kreation von Menschen am Reißbrett.
Die Verantwortung von Wissenschaft besteht also in der kritischen Überprüfung der Verwendungsmöglichkeiten. Dieser Verantwortung müssen sich alle Forscherinnen und Forscher stellen. Doch nicht nur die Wissenschaft hat gegenüber der Gesellschaft eine Verantwortung; auch andersherum lässt sich dieses Verhältnis beschreiben. Denn letztlich ist eine Gesellschaft auch dafür verantwortlich; welche Forschungsergebnisse sie wie nutzbar macht.
Zum Autor.
Jan Krüger studiert Politikwissenschaften an der Freien Universität Berlin und ist Mitglied im Bundesvorstand der Juso-Hochschulgruppen.